Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. Juli 2017 ihren künftigen Arbeitsplan über die Bonitätsbeurteilungen von externen Kreditbewertungsinstituten (englisch: External Credit Assessment Institutions, ECAIs) veröffentlicht. Neben der laufenden Arbeit an der Kartierung der Bonitätsbeurteilungen der ECAIs plant die EBA, die Überwachung und Qualität dieses Mappings für die Festlegung der Eigenkapitalanforderungen zu stärken, die auf der Grundlage der aktuellen Bonitätsprüfungen durch die derzeit 25 (künftig 30) Rating-Agenturen berechnet werden könnten.
Die zukünftige Arbeit der EBA an den ECAIs wird sich auf Folgendes konzentrieren:
- „Mapping“ von beziehungsweise Entscheidung über unaufgeforderte Ratings von neu registrierten oder zertifizierten ECAIs sowie die Beurteilung von ECAIs, die ursprünglich nur angeforderte Ratings ausstellen und anschließend unaufgeforderte Ratings abgeben;
- Überwachung des „Mappings“ der ECAIs;
- Überwachung des „Mappings“ unaufgeforderter Bonitätsbeurteilungen von ECAIs, die im Rahmen des EBA-Beschlusses über unaufgeforderte Bonitätsbeurteilungen abgedeckt sind.
Die EBA wird Schritt für Schritt vorgehen. Die erste Phase des Arbeitsplans, die sich auf das „Mapping“ und die Behandlung von unaufgeforderten Bonitätsbeurteilungen für neu registrierte oder beglaubigte ECAI konzentriert, ist bereits im Gange.
Die zweite Phase, die sich auf die Überwachung bestehender „Mappings“ konzentriert, hat ebenfalls begonnen und wird dauerhaft fortgesetzt, um sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Bonitätsbeurteilungen weiterhin die bewerteten Risikopositionen in gleichbleibender Weise über alle Ratingagenturen widerspiegeln und vorhersagen. Unter dem Dach des Gemeinsamen Ausschusses werden die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (englisch: European Supervisory Authorities, ESAs) zu gegebener Zeit mit den ECAIs zusammenarbeiten, um insbesondere Informationen über die von den ECAIs registrierten Entwicklungen und Erfahrungen mit den „Mappings“ zu sammeln.
Hintergrundinformation
Der Standardansatz (SA) im Kreditrisikobetrag bestimmt die Risikogewichte und damit die Eigenkapitalanforderungen auf der Grundlage der von den ECAIs bewerteten Kreditqualität. Um einen vergleichbaren Ansatz zwischen den ECAI zu gewährleisten, schreibt der von der EBA geführte Gemeinsame Ausschuss der ESA für alle ECAIs die Entsprechung zwischen den einschlägigen Kreditbewertungen, die von einem ECAI herausgegeben werden, und den in der Kapitalanforderungsverordnung festgelegten Kreditqualitätsschritten (CRR) vor – das so genannte „Mapping“.
Die Kommission hat am 7. Oktober 2016 die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1799 zur Festlegung der Durchführungsstandards (ITS) im Hinblick auf das „Mapping“ erlassen. Die Durchführungsverordnung spezifizierte die Elemente zur Charakterisierung des Risikogrades durch eine Bonitätsprüfung eines ECAI (quantitative und qualitative Faktoren) und die Höhe des Risikos, das zur Charakterisierung jedes Kreditqualitätsschrittes (Benchmarks) verwendet werden sollte.
Es wurden Mapping-Tabellen für 26 ECAIs bereitgestellt, die alle Ratingagenturen (CRAs) abdecken, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die ESA mit der Vorbereitung des Entwurfs des ITS begonnen haben, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung) registriert oder zertifiziert waren.
Am 17. Mai 2016 veröffentlichte die EBA den Beschluss über die Verwendung von unaufgeforderten Bonitätsprüfungen (EBA / DC / 2016/151, „die Entscheidung“) sowie einen Bericht, der die zugrunde liegende Analyse vorsieht. Am 22. Juli 2016 wurde die Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union (2016 / C 266/05) veröffentlicht.
Quelle: www.eba.europa.eu/-/eba-outlines-roadmap-to-strengthen-the-monitoring-of-ecais