
Von Kommunen einst mit öffentlichem Auftrag und zur Unterstützung des Gemeinwohls gegründet, bitten kommunale Sparkassen nun immer häufiger ihre Träger zur Kasse. Die Niedrigzinspolitik der EZB zwingt sie, auf hohe Guthaben ab meist 500.000 Euro ein Verwahrentgelt oder, anders ausgedrückt, einen Strafzins zu erheben. Das trifft insbesondere wohlhabende Kommunen bei ihren eigenen Instituten. Eine paradoxe Situation.
Doch die Sparkassen bemühen sich um Lösungen. So zitiert der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) den Pressesprecher der Nospa (Flensburg), man habe mit Firmen- und besonders auch Kommunalkunden erfolgreich verhandelt. Letztere hätten durch geschicktes Liquiditäts- und Vermögensmanagement mit alternativen Anlageformen sowie der Verteilung und Verlagerung von Guthaben auf mehrere Bankverbindungen meist Strafzinsen vermeiden können.