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Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen werden in der Praxis als Kapitalmarktinstrument eingesetzt, sind aber kein Wertpapier, sondern eine spezielle Form eines Darlehensvertrages nach § 488 ff. BGB. Es handelt sich in der Regel um mittel- bis langfristige Kredite, deren Vertragswerk in seinen Bedingungen dem von Anleihen ähnelt. Das Darlehen ist derart strukturiert, dass es einem Wertpapier so nah wie möglich kommt. Der ausgestellte Schuldschein ist lediglich als Beweispapier über das zugrunde liegende Darlehen einzuordnen (§§ 371, 952 BGB). Der Kreditvertrag ist Eigentum des Darlehensgebers und belegt als Urkunde die Verpflichtung des Gläubigers. Schuldscheindarlehen sind inhaltlich nicht an Vorgaben des Handelsrechts gebunden, so dass individuelle bedarfsgerechte Abreden zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber möglich sind.

Nur Kaufleute und Unternehmen dürfen Schuldscheindarlehen in Anspruch nehmen, damit ist dieses Kapitalmarktinstrument institutionellen und professionellen Investoren vorbehalten. Für diese sind Schuldscheindarlehen auch unter regulatorischen Aspekten hochinteressant, da sie nach Solvency II und IAS 39 („Loans and Receivables“) zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Insbesondere für Banken und Sparkassen bieten sich somit Gestaltungsräume, da Schuldscheindarlehen sowohl im Depot A, aber auch im Treuhandvermögen oder Kreditgeschäft verbucht werden können.

Schuldscheindarlehen gibt es in Deutschland bereits seit 1935, als Versicherungsunternehmen diese erstmals anboten und damit ihren Deckungsstock finanzierten. Über Jahrzehnte des deutschen Wirtschaftswachstums waren sie ein maßgebliches Finanzierungsinstrument für Unternehmen und die öffentliche Hand außerhalb des organisierten Kreditwesens der Banken.

Als Anlageform gewinnen Schuldscheindarlehen seit der Finanzkrise im anhaltenden Niedrigzinsumfeld immer mehr an Bedeutung für professionelle Investoren, da sie ein hohes Maß an Flexibilität, individueller Vertragsgestaltung, rechtlicher Sicherheit und Rentabilität bieten.

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