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Arbitrage

Geschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten ausnutzen, um sichere Gewinne zu erzielen, nennt man Arbitrage-Geschäfte. Der Arbitrage-Prozess führt makroökonomisch zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Märkten. Die Voraussetzungen dafür sind asymmetrische Märkte oder Information. Da der mögliche Informationsvorsprung Einzelner mit der Einführung digitaler Informations- und Handelssysteme immer geringer wird, nehmen auch die Chancen für Arbitrage-Geschäfte immer weiter ab.

Devisenarbitrage: Unter Ausnutzung verschiedener Wechselkurse einer Währung an unterschiedlichen Devisenplätzen werden durch den Kauf am Platz mit den billigsten Kassakursen und den Verkauf am Platz mit den teuersten Terminkursen Gewinne erzielt.

Zinsarbitrage: Geldmarktgeschäfte, bei denen neben dem Liquiditätsziel versucht wird, durch Ausnutzung von Zinsdifferenzen an verschiedenen Geldhandelsplätzen einen Zinsgewinn zu erzielen.

Wertpapierarbitrage: Im Börsenhandel werden unterschiedliche Kurse von demselben Wertpapier an verschiedenen Börsenplätzen (Kursdifferenzen) durch Differenz- oder Ausgleichsarbitrage gewinnbringend ausgenutzt.

Arbitrage-Geschäfte sind in der Regel sehr kurzfristig, da sich die Preisdifferenzen durch die Arbitrage schnell einander anpassen. An der Börse mit dem niedrigeren Preis steigt der Kurs durch die Arbitrage-Nachfrage, gleichzeitig fällt der Kurs an der Börse mit dem höheren Preis durch den Verkaufsdruck. Dies geschieht so lange, bis die Ineffizienzen beseitigt und keine Arbitrage-Gewinne mehr möglich sind.

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